Krankenfahrten

Auch nach der Gesundheitsreform im Jahr 2004 ist es nach wie vor möglich bei bestimmten Voraussetzungen ein Taxi
für eine Krankenfahrt in Anspruch zu nehmen.

Fragen Sie nach unserem Rollstuhltaxi!
(Mercedes Benz Citan + 3 Sitzplätze)

Möglich ist dieses bei:

    -ambulante Behandlung
    -ambulante OperationPartner von taxi.de
    -Dialyse
    -Strahlen- / Chemotherapie
    -Stationäre Behandlung
    -Arbeitsunfall
    -Schulunfall

Sie können uns selbstverständlich jederzeit vertrauensvoll kontaktieren, falls Sie Fragen haben. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

In folgenden Fällen stellt Ihre Krankenkasse Ihnen eine langfristige bzw. dauerhafte Genehmigung für Fahrten mit dem Taxi aus:

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, Bl oder H Personen mit Pflegestufe 2 oder 3.
Personen mit vergleichbarer Mobilitätseinschränkung und länger Behandlungsdauer.

Eine Ärztliche Verordnung  ist für jede Fahrt erforderlich.
Ebenso die Genehmigung der Krankenkassen. Es ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Fahrten zu ambulanten Operationen

Bei Fahrten zu ambulanten Operationen stehen Ihnen neben den Fahrten am Tag der ambulanten Operation noch weitere Fahrten im Zuge der Behandlung in folgendem Zeitraum zu. Sprechen Sie uns an, wir helfen hier gerne.

Eine Ärztliche Verordnung  ist für jede Fahrt erforderlich.
Ebenso die Genehmigung der Krankenkassen. Es ist ein Eigenanteil zu zahlen.


Fahrten zur Dialyse

Fahrten zur Dialyse werden in der Regel immer von der Krankenkasse genehmigt.

Eine Ärztliche Verordnung ist für jede Fahrt erforderlich.
Ebenso die Genehmigung der Krankenkassen. Es ist ein Eigenanteil zu zahlen.


Fahrten zur Strahlen- / Chemotherapie

Fahrten zur Strahlen oder Chemotherapie  werden in der Regel immer von der Krankenkasse genehmigt.

Eine Ärztliche Verordnung ist für jede Fahrt erforderlich.
Ebenso die Genehmigung der Krankenkassen. Es ist ein Eigenanteil zu zahlen.


Stationäre Behandlung

Bei Fahrten zu stationären Behandlungen stehen Ihnen sowohl die Fahrt zur stationären Aufnahme als auch für die stationäre Entlassung zu.

Eine Ärztliche Verordnung ist für jede Fahrt erforderlich.
Ebenso die Genehmigung der Krankenkassen. Es ist ein Eigenanteil zu zahlen.



Arbeitsunfall

Fahrten zu Behandlungen aufgrund eines Arbeitsunfalles werden durch die Berufsgenossenschaft als Kostenträger abgedeckt und bilden somit eine eigenständige Kategorie.

Eine Ärztliche Verordnung  ist für jede Fahrt erforderlich.
Eine Genehmigung der Krankenkassenist nicht zwingend notwendig. Ein Eigenanteil ist nicht  zu zahlen.



Schulunfall

Fahrten zu Behandlungen aufgrund eines Schulunfalles werden durch die Gemeindeunfallversicherung als Kostenträger abgedeckt und bilden somit eine eigenständige Kategorie.

Anmerkung: Sollte Ihr Kind einen Schulunfall erlitten haben besteht eventuell auch die Möglichkeit eines Schultransports mit dem Taxi solange die Mobilitätseinschränkung vorhanden ist.

Eine Ärztliche Verordnung ist für jede Fahrt erforderlich.
Eine Genehmigung der Krankenkassenist nicht zwingend notwendig. Ein Eigenanteil ist nicht  zu zahlen.



Eigenanteil

Jeder Patient hat grundsätzlich 10% der Beförderungskosten pro Hin- und Rückfahrt zu zahlen, mindestens aber 5,00 € pro Fahrt und höchstens 10,00 € pro Fahrt.

Bei Serienfahrten (Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie, o.ä.) werden die Zuszahlungen von den Krankenkassen unterschiedlich behandelt.

Unsere Fahrer stellen Ihnen gerne eine Quittung aus.
Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie diese gemeinsam mit anderen Quittungen über z.B. Quartalszahlungen an Ihren Arzt, Medikamenten o.ä. bei Ihrer Krankenkasse ein.

Bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis bzw. ein Schreiben das Ihre Befreiung von der Zuzahlung bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bestätigt.
Zeigen Sie diesen Nachweis unserem Fahrer. Einige Kassen bieten eine Pauschale an - bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab.

Patienten mit chronischer Erkrankung müssen 1% Ihres Bruttojahreseinkommen als Eigenanteil zahlen, danach erhalten Sie einen Befreiungsausweis (ohne chronische Erkrankung 2% des Bruttojahreseinkommens).

Taxischein (ärztliche Verordnung)

Die „ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung nach Anlage 4“ wird gerne nur Taxischein genannt und ist für den Taxifahrer zwingend erforderlich. Ihr Arzt wird Ihnen diese Verordnung ausstellen wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und /oder eine der oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Bei Einzelfahrten ist in jedem Fall für jede Fahrt ein Taxischein notwendig um mit dem Kostenträger abrechnen zu können. Bei Serienfahrten (Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie) wird in der Regel einmal monatlich bzw. zum Abschluß der Therapie eine Sammelauflistung der durchgeführten Fahrten ausgestellt.
Auf der Rückseite der Verordnung müssen Sie als Patient die durchgeführte Fahrt mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

 

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